AGB

1       GELTUNGSBEREICH

1.1  Für die Geschäftsbeziehung zwischen der innoled B. Reisen KG (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden (nachfolgend „Käufer“) über den Onlineshop shop.innoled.de gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers finden keine Anwendung, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Das Produktangebot auf shop.innoled.de richtet sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer.

1.2  Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

1.3  Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

1.4  Sofern einzelne Bestimmungen ausschließlich für Verbraucher oder Unternehmer gelten, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht. Im Übrigen gelten die Vorschriften für beide Gruppen entsprechend den gesetzlichen Regelungen.

1.5  Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.6  Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich differenziert wird, gelten die Regelungen für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen. Spezifische Klauseln, die nur für eine Käufergruppe gelten, sind im Text explizit als solche gekennzeichnet (z. B. „Gilt nur für Unternehmer“).

1.7  Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen zwischen dem Verkäufer und des Käufers. Abweichenden oder ergänzenden Regelungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung des Verkäufers wirksam, es sei denn, es handelt sich um individuelle Vertragsabreden.

1.8  Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie sind ebenfalls Bestandteil sämtlicher auf Abschluss derartiger Verträge gerichteten Angebote sowie sämtlicher zur Erfüllung derartiger erbrachten Leistungen.

2       VERTRAGSABSCHLUSS

IM ELEKTRONISCHEN GESCHÄFTSVERKEHR

2.1  Produktdarstellungen im Online-Shop des Verkäufers unter shop.innoled.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Käufer. Angaben zu Produkten (z. B. Maße, Gewichte, Abbildungen, technische Daten) erfolgen nach bestem Wissen, sind jedoch unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Vertragssprache ist deutsch.

2.2  Der Käufer kann Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und den Bestellvorgang jederzeit vor Abgabe seiner Bestellung ändern oder abbrechen.

2.3  Eine Bestellung ist sowohl nach vorheriger Registrierung als auch ohne Registrierung als Gastbestellung möglich.
Eine Registrierung dient ausschließlich der vereinfachten Abwicklung zukünftiger Bestellungen und ist keine Voraussetzung für den Vertragsschluss.

2.4  Sofern eine Registrierung erfolgt, hat der Käufer die erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Der Käufer versichert, im eigenen Namen zu handeln.

2.5  Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab (§ 145 BGB). Vor Absenden der Bestellung kann der Käufer sämtliche Angaben jederzeit prüfen und ändern.

2.6  Der Eingang der Bestellung wird dem Käufer unverzüglich per automatisierter E-Mail bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern dokumentiert lediglich den Zugang der Bestellung beim Verkäufer.

2.7  Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer das Angebot des Käufers annimmt. Die Annahme erfolgt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch Versand der Ware bzw. Beginn der Leistungserbringung. In diesem Fall erfolgt die Annahme durch Versand der Ware oder durch ausdrückliche Auftragsbestätigung.

2.8  Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert. Auf Anfrage stellt der Verkäufer dem Käufer die Vertragsdaten sowie diese AGB in Textform (z. B. per E-Mail) zur Verfügung.

2.9  Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen der Bestätigung in Textform durch den Verkäufer. Individuelle Vertragsabreden bleiben hiervon unberührt.

2.10         Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für den Verkäufer nicht verbindlich. Produktangaben in Katalogen, Angeboten oder Online-Darstellungen sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie bezeichnet werden.

2.11         Technische Beratung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Haftungsübernahme, sofern sie nicht Vertragsbestandteil ist. Überlassene Muster gelten als Versuchsmuster und nicht als Beschaffenheitsgarantie.

2.12         Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Käufers wesentlich beeinträchtigen könnten (z. B. Zahlungsverzug), ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlung oder geeignete Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfall vom Vertrag zurückzutreten.

3       WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER

3.1  Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht, insbesondere Voraussetzungen, Fristen, Ausübung des Widerrufs sowie Folgen des Widerrufs (einschließlich Rücksendekosten und ggf. Ausschlussgründe), ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

3.2  Diese ist unter folgendem Link abrufbar und wird Bestandteil des Vertrages:

3.3  https://shop.innoled.de/policies/refund-policy

3.4  Die Widerrufsbelehrung wird dem Käufer zudem im Rahmen des Bestellprozesses in Textform zur Verfügung gestellt.

3.5  Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

4       LIEFERFRISTEN UND VERZUG

4.1  Lieferzeiten werden auf den Produktseiten des Verkäufers angegeben oder individuell vereinbart. Sofern nicht eine schriftliche, ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage der Geschäftsleitung des Verkäufers erfolgt, handelt es sich um Zirka-Lieferzeiten.

4.2  Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft mit einem Zulieferer abgeschlossen hat und die Nichtlieferung nicht von ihm zu vertreten ist.

4.3  Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer, jedoch nicht bevor dem Verkäufer alle für die Ausführung der Bestellung notwendigen technischen und sonstigen erforderlichen Unterlagen sowie eventuell notwendige Genehmigungen des Käufers vorliegen. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem sich der Käufer mit seinen Vertragspflichten – innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen – in Verzug befindet.

4.4  Der Käufer kann erstmals vier Wochen nach Überschreiten der Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Ersatz eines Verzugsschadens ist ausgeschlossen, sofern dieser auf leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers beruht. Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich als verbindlich zugesichert hat.

4.5  Hat der Verkäufer die Lieferfrist um mehr als vier Wochen überschritten und will der Käufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Wäre der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten oder beruht die Überschreitung der Lieferfrist lediglich auf leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers, sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Im Übrigen bestimmen sich die Rechte des Käufers nach Ziffer 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4.6  Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Käufer erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Macht der Verkäufer von dem Recht zu Teillieferungen Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig erhoben.

4.7  Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer des Verkäufers. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von dem Verkäufer vertreten ist. Falls ein Lieferant trotz vertraglicher Verpflichtung den Verkäufer nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist dieser zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Käufer unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Ein bereits bezahlter Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.

4.8  Für durch Verschulden der Vorlieferanten des Verkäufers verzögerte oder unterbliebene Lieferungen (Unmöglichkeit) hat der Verkäufer in keinem Falle einzustehen. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, evtl. Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Käufer abzutreten.

4.9  Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat (insbesondere bei Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmung, behördliche Anordnungen, die nicht dem Betriebsrisiko des Verkäufers zuzurechnen sind, oder Störungen der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Leistung oder Lieferung des Verkäufers von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung, ob dieser zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will.

5       VERSAND, GEFAHRÜBERGANG, VERPACKUNG

5.1  Versandweg und -mittel sind der Wahl des Verkäufers überlassen. Das gleiche gilt für die Verpackung, die nach transport- und sicherheitstechnischen sowie umweltpolitischen Gesichtspunkten erfolgt. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk an die von dem Käufer angegebene Lieferadresse. Das Transportrisiko geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben hat.

5.2  Wird der Versand auf Wunsch oder durch Verschulden des Käufers verzögert, so lagert der Verkäufer die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit Einlagerung wird die Warenrechnung sofort fällig.

5.3  Im Übrigen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Käufer auf diesen über, beim Versendungskauf dann, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben hat. Dies gilt auch dann, wenn die Anlieferung mit eigenem LKW erfolgt.

5.4  Der Übergabe steht es gleich, wenn Käufer im Verzug der Annahme ist.

6       PREISE UND ZAHLUNG

6.1  Es gelten die Listenpreise des Verkäufers im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie in dem aktuellen Lieferprogramm ausgewiesen sind. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise „ab Werk“. Kosten für Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstiger Spesen sind im Preis nicht enthalten; diese werden gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist ebenfalls nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

6.2  Im Falle der Lieferung ins Ausland trägt der Käufer darüber hinaus gegebenenfalls die anfallenden Steuern und Zölle. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers in das Ausland gesandt oder wählt der Käufer eine besondere Versandart, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

6.3  Ändern sich nach Vertragsschluss und bei Lieferungen, die später als drei Monate nach Vertragsschluss erfolgen sollen, die dem Verkäufer entstehenden Kosten wesentlich (z. B. aufgrund geänderter Einkaufspreise, Steuern oder Abgaben), ist der Verkäufer berechtigt, den Preis angemessen anzupassen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 15 % des vereinbarten Kaufpreises, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.4  Soweit nicht anders vereinbart, ist Vorkasse vereinbart. Mit der Auslösung der Bestellung wird der Kaufpreis in vollständiger Höhe fällig. Die Versendung der Ware erfolgt erst nach dem Eingang des Rechnungsbetrages beim Verkäufer.

6.5  Zahlungen im sog. Scheck-Wechsel-Verfahren bedürfen stets der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügt.

6.6  Die Forderungen des Verkäufers werden unabhängig von der Laufzeit hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers schließen lassen. Im letzteren Falle ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen.

6.7  Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzubehalten bzw. zurückzufordern. Der Verkäufer kann dem Käufer außerdem die weitere Veräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen.

6.8  Der Verkäufer informiert den Käufer über den SEPA-Lastschrifteinzug mindestens einen Werktag vor Fälligkeit (Pre-Notification). Werden die Zahlungsbedingungen durch den Käufer nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers schließen lassen, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, von bestehenden Einzugsermächtigungen Gebrauch zu machen und kann für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung verlangen.

6.9  Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Der Verzugszinssatz beträgt gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte und gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.10         Einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial sind nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann der Käufer nicht geltend machen.

6.11         Die Vergütungsansprüche des Verkäufers gegenüber gewerblichen Käufern verjähren in fünf Jahren.

7       EIGENTUMSVORBEHALT

7.1  Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit bestellt, behält sich der Verkäufer das Eigentum vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen – auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen – beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von dem Verkäufer in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei Zahlungen im sog. Scheck-Wechsel-Verfahren erlischt der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen.

7.2  Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bis zum endgültigen Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln und dem Verkäufer Zugriff Dritter auf die Ware – etwa im Falle einer Pfändung – sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ebenso hat der Käufer dem Verkäufer einen Besitzwechsel der Ware sowie einen Wechsel seines Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen. Er darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist veräußern, vorausgesetzt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den nachfolgenden Ziff. 7.3. bis 7.5. gehen auf den Verkäufer über. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt.

7.3  Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt unwiderruflich an den Verkäufer abgetreten. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Verkäufer zur Einziehung der Forderung des Käufers ermächtigt.

7.4  Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesen Fällen kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Abtretung dient in demselben Umfange der Sicherung wie die Vorbehaltsware.

7.5  Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von dem Verkäufer gelieferten Waren veräußert, tritt der Käufer die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der von dem Verkäufer gelieferten Ware zu den anderen verkauften Waren unwiderruflich an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Erlischt das Vorbehaltseigentum des Verkäufers durch Verarbeitung der von ihm gelieferten Ware (z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen), überträgt der Käufer bereits jetzt das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen Sache auf den Verkäufer.

7.6  Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Käufer die durch Verbindung entstandene neue Sache für den Verkäufer unentgeltlich mitverwahrt.

7.7  Zur weiteren Abtretung der Forderungen ist der Käufer in keinem Falle berechtigt. Eine Abtretung im Wege des echten Factorings ist dem Käufer nur unter der Voraussetzung gestattet, dass dies dem Verkäufer unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen Konten des Käufers angezeigt wird und der Factoring-Erlös den Wert der gesicherten Forderung des Verkäufers übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird die Forderung des Verkäufers sofort fällig.

7.8  Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezahlung der Ware. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der unter Ziff. 6 genannten Verpflichtungen, ist der Verkäufer berechtigt, nach fruchtloser Mahnung und Fristsetzung für die Leistungserbringung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

8       ANNAHMEVERZUG DES KÄUFERS

8.1  Befindet sich der Käufer mit der Annahme der Ware in Verzug und setzt der Verkäufer ihm eine angemessene Nachfrist, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Der Schadensersatz kann pauschal mit 20 % des Auftragswertes berechnet werden, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

8.2  Die vorstehende Regelung gilt auch, wenn im Falle der Insolvenz des Käufers der Insolvenzverwalter von seinem Recht Gebrauch macht, den Vertrag nicht zu erfüllen.

9       GEWÄHRLEISTUNG

9.1  Der Käufer hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware in jedem Fall unverzüglich zu untersuchen und zu prüfen.

9.2  Offensichtliche Mängel hat der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Ware, dem Verkäufer in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Mängelanzeige beim Verkäufer. Versäumt der Käufer die rechtzeitige Anzeige eines Mangels, bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nur insoweit nicht, als der Verkäufer infolge der verspäteten Anzeige nicht mehr in der Lage ist, den Mangel festzustellen oder zu beheben. Dies gilt nicht im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels.
Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels sowie für den Zeitpunkt seiner Feststellung trägt der Käufer, soweit gesetzlich zulässig.

9.3  Geringfügige Abweichungen gelten im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen nicht als Mangel und berechtigen den Käufer nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.

9.4  Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 2 % der bestellten Ware können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferung nach „Muster“ können an den Liefergegenstand keine Anforderungen gestellt werden, soweit diese über Qualität und Eigenschaften der dem Käufer zur Verfügung gestellten Muster hinausgehen.

9.5  Im Fall der Gewährleistung hat der Verkäufer die Möglichkeit, den Mangel nach Wahl entweder durch Nachbesserung oder durch Austausch zu beheben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Ein Anspruch des Käufers auf Rückgängigmachung des Vertrages oder auf Minderung des Entgelts besteht erst, wenn der konkrete Mangel innerhalb einer angemessenen, vom Käufer gesetzten Frist, die der Käufer dem Verkäufer schriftlich oder in Textform mitzuteilen hat, behoben werden kann.

9.6  Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels bleiben unberührt, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.

9.7  Der Verkäufer ist zur Zahlung eines Aufwendungsersatzanspruchs für die Ein- und Ausbaukosten in voller Höhe nicht verpflichtet, soweit dieser wegen der Höhe der Aufwendungen nach § 439 Abs. 4 S. 1 BGB unverhältnismäßig ist. Der Verkäufer hat das Recht den Aufwendungsersatzanspruch auf einen angemessenen Betrag zu beschränken.

9.8  Zum Verkauf wird auch B-Ware angeboten, welche sich bereits längere Zeit im Lager befindet. Bei als B-Ware gekennzeichneten Produkten handelt es sich um Waren aus Lagerüberhängen, Retouren oder Sonderposten, die nicht mehr als Neuware im regulären Verkauf angeboten werden. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei B-Ware ein Jahr ab Ablieferung der Ware, soweit gesetzlich zulässig. Für Unternehmer ist die Gewährleistung für B-Ware ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9.9  Für als B-Ware gekennzeichnete neue Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte, sofern nicht ausdrücklich und wirksam etwas anderes vereinbart wurde.

Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Zudem findet kein Gewährleistungsausschluss für sonstige Schäden statt, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.

10  VERJÄHRUNG VON MÄNGELANSPRÜCHEN

10.1         Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche.

10.2         Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

10.3         Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten nicht:

·         bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,

·         bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,

·         bei der Übernahme einer Garantie,

·         bei Ansprüchen aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

·         so weit das Gesetz zwingend längere Verjährungsfristen vorsieht.

In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

11    HAFTUNGSBEGRENZUNG

11.1         Die Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, wenn sie nicht auf grobem Verschulden durch den Verkäufer
oder dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Verkäufer nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

11.2         Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Käufer Ansprüche aus Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufer. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer auch bei leichter Fahrlässigkeit; in diesem Falle beschränkt sich die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden.

11.3         Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

12  Garantie

12.1         Neben der gesetzlichen Mängelgewährhaftung kann eine Haltbarkeitsgarantie übernommen werden. Die Funktionsfähigkeit der Waren wird für fünf Jahre ab Erhalt der Ware garantiert.

12.2         Das Garantieversprechen umfasst ausschließlich die Funktionsfähigkeit des Produktes und bezieht sich auf etwaige Mängel an der Ware. Ausschließlich ein innerhalb der fünfjährigen Garantiefrist auftretender Sachmangel begründet die Rechte aus der Garantie. Von der Garantie werden möglicherweise anfallende Ein- und Ausbaukosten nicht erfasst.

12.3         Dieses Garantieversprechen gilt nur so weit die Waren ordnungsgemäß verwendet werden. Der Einsatz der Waren muss den technischen Anforderungen entsprechend ausgeführt werden. Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der mitgelieferten Anleitung für das jeweilige Produkt. Soweit diese technischen Anforderungen nicht eingehalten werden, wird das Garantieversprechen ausdrücklich ausgeschlossen.

13  RÜCKNAHME / UMTAUSCH

13.1         Eine Rücknahme erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt. Anbruch-Packungen und nicht mehr verkehrsfähige Waren sind von Rücknahme oder Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.

13.2         Rücklieferungen – auch zur Reparatur – werden von dem Verkäufer nur dann angenommen, wenn eine bei dem Verkäufer vorher einzuholende RMA-Nummer gut sichtbar auf der Umverpackung angebracht wurde. Transportkosten und weiterer Aufwand von nicht angenommener Ware gehen zu Lasten des Käufers.

13.3         Die Höhe einer eventuellen Vergütung für noch verwertbare Ware richtet sich nach deren Befund und wird von dem Verkäufer nach billigem Ermessen festgesetzt.

14  REPARATUREN

14.1         Reparaturfristen legt der Verkäufer nach bestem Wissen und Gewissen fest. Es handelt sich um Zirka-Zeiten, es sei denn, der Verkäufer hat eine ausdrücklich für verbindlich erklärte Zusage für einen bestimmten Termin gegeben.

14.2         Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dieses von dem Käufer ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Kostenvoranschlag sind zu vergüten, auch wenn die Reparatur nicht in Auftrag gegeben wird.

14.3         Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt im Ermessen des Verkäufers.

15  DATENSCHUTZ

15.1         Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer gesonderten Datenschutzerklärung.

16  ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT

16.1         Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie für sämtliche sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit es sich bei dem Käufer um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen handelt, das für den Firmensitz des Verkäufers zuständige Gericht. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Der Verkäufer ist auch berechtigt, den Käufer an dem Gericht zu verklagen, dass nach dessen Wohn- bzw. Geschäftssitz zuständig ist.

16.2         Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher gegenwärtiger wie auch zukünftiger Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17  SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.